Amtsantritt in Georgien und Protestkundgebung der Opposition

Amtsantritt in Georgien und Protestkundgebung der Opposition

Salome Surabischwili trat das Präsidentenamt am 16. Dezember mit einer offiziellen Amtseinführungszeremonie in der georgischen Stadt Telawi an. Bei ihrem Amtsantritt kündigte die neue Präsidentin eine Ausrichtung ihres Landes nach Europa an und richtete kritische Worte an den georgischen Nachbarn Russland. Surabischwili machte in ihrer Rede klar: „Das Ziel meiner Präsidentschaft ist es, Georgiens demokratische Entwicklung und seinen Weg Richtung Europa unumkehrbar zu machen“, sagte die erste Präsidentin Georgiens. Sie rief Russland zur Einhaltung des Völkerrechts auf. „Abchasien und Südossetien sind von Russland besetzt. Das ist nicht akzeptierbar. Wir werden uns damit nicht abfinden“, so Surabischwili.

Die Vereinigte Opposition, eine Koalition von elf politischen Parteien, angeführt von der United National Movement (UNM), veranstaltete landesweit Kundgebungen, um gegen den Amtsantritt von Salome Surabischwili zu protestieren. Die Kundgebungen fanden in Batumi, Zugdidi, Kutaisi und Tbilisi statt.

Eine geplante Protestkundgebung der Regierungsgegner anlässlich Surabischwilis Amtseinführung in Telawi am 16. Dezember wurde von der Polizei unterbunden. Dabei kam es laut Medienberichten zu vereinzelten Zusammenstößen. Infolge der Auseinandersetzungen seien zehn Polizisten und mehrere Anhänger der Opposition verletzt und Polizeifahrzeuge beschädigt worden.  

Einer der Anführer der Oppositionspartei UNM, Davit Kirkitadse, wurde am 17. Dezember festgenommen, weil er einen Polizeibeamten angeblich angegriffen habe. Dem Oppositionellen droht eine Freiheitsstrafe zwischen vier und sieben Jahren, wenn seine Schuld bewiesen wird. Die Oppositionspolitiker verurteilen die Festnahme und behaupten, dass die Vorfälle am Tag der Amtseinführung von den staatlichen Behörden provoziert worden seien.

Der gescheiterte Oppositionskandidat bei der jüngsten Präsidentschaftswahl, Grigol Waschadse, rief bei einem Pressebriefing am 17. Dezember zu vorgezogenen Parlamentswahlen auf und kündigte Protestkundgebungen ohne Unterbrechung an. „Nach den betrügerischen Wahlen beschlossen die Behörden, die verfassungsmäßige Bewegungsfreiheit, die freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit der georgischen Bürger einzuschränken“, sagte Waschadse hinsichtlich der Unterbindung der Protestkundgebung auf dem Weg nach Telawi.

Der Ministerpräsident Mamuka Bakhtadse kritisierte die Opposition, vor allem die UNM: „Die ehemalige Regierungspartei verzichtet nicht auf ihre alten Traditionen, setzt die Gewalt fort und schafft ein Gefühl in der Gesellschaft, als ob es Probleme im öffentlichen Leben gäbe“.

Am 17. Dezember nahmen 14 NGOs eine gemeinsame Stellungnahme bezüglich der Vorfälle am Tag der Amtseinführung. Im Statement wird angesprochen, dass die Behörden ihre Befugnisse überschritten und die Rechte der Demonstranten auf Freizügigkeit, Versammlung und freie Meinungsäußerung verletzt hätten. „Dies ist nicht das erste Mal, dass die Polizei eine friedliche Kundgebung verhinderte. Es wird diesbezüglich in letzter Zeit eine negative Tendenz beobachtet“, stellten die zivilgesellschaftlichen Organisationen fest und fügten hinzu, dass „die Einschränkungen der Rechte der Demonstranten den demokratischen Werten der georgischen Verfassung und den durch internationale Abkommen angenommenen Verpflichtungen widersprechen“.

Am 28. November fand die zweite Runde der Präsidentschaftswahlen in Georgien statt. Die von der Regierungspartei unterstützte Präsidentschaftskandidatin Salome Surabischwili gewann die Stichwahl mit einem klaren Vorsprung von 10 Prozent. Die Opposition erkennt das Ergebnis der Präsidentenwahl nicht an und spricht von Wahlfälschungen. Die Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) beklagten zwar den Missbrauch staatlicher Ressourcen durch die Regierungspartei im Wahlkampf, haben jedoch die Wahl generell als „frei und gut organisiert“ bezeichnet.

Es war das letzte Mal, dass die Georgier einen Präsidenten direkt wählen konnten. Mit der Abstimmung trat eine Verfassungsreform in Kraft, nach der künftig ein Wahlmännergremium die Wahl des Präsidenten übernehmen wird. Das Staatsoberhaupt soll zudem nur noch fünf statt sechs Jahre amtieren und überwiegend nur noch repräsentative Aufgaben übernehmen.

 

 

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