De-facto-Abgeordnete Südossetiens leiten Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Bibilow ein

De-facto-Abgeordnete Südossetiens leiten Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Bibilow ein

14 von 34 Abgeordneten in der selbsternannten Republik Südossetien haben ein Amtsenthebungsverfahren gegen den De-facto-Präsidenten Anatoli Bibilow eingeleitet. Die entsprechende Erklärung wurde an den Parlamentspräsidenten Alan Tadtajew geschickt und zur Prüfung an die Rechtsabteilung weitergeleitet.

Als Hauptgrund für die Forderung nach der Absetzung des Präsidenten nennt die Opposition „die Sorge um die nationale Sicherheit Südossetiens“.

Ein Vertreter der Präsidialverwaltung wiederum bezeichnete die Erklärung als lächerlich, da sie von „einer Minderheit von Parlamentsabgeordneten unterzeichnet wurde, deren Ziel es ist, die Führung der Republik zu diskreditieren und Provokationen für die gesamte Vorwahlzeit zu schaffen“.

„Die unpersönliche Antwort der Präsidialverwaltung an uns ist eine nervöse Reaktion, die keine Grundlage hat. Wir haben von unserem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch gemacht, das in der Geschäftsordnung des Parlaments verankert ist. Es als kriminell zu bezeichnen, ist zumindest falsch“, sagte der Abgeordnete David Sanakoev.

Seiner Meinung nach haben viele Abgeordnete „nicht gewagt, offen zu unterschreiben“, aber es ist durchaus möglich, dass sie für ein Amtsenthebungsverfahren stimmen werden.

Sanakojew wies auch darauf hin, dass das Verfahren ohnehin noch nicht abgeschlossen werden kann, da das Verfassungsgericht noch nicht gebildet wurde.

Der Parlamentspräsident wird in Kürze eine Sitzung einberufen, in der eine Entscheidung getroffen werden soll. Die Abstimmung wird geheim durchgeführt. Wenn drei Viertel der Abgeordneten mit ‘Ja’ stimmen, wird die Beschwerde an den Obersten Gerichtshof weitergeleitet.

Die südossetischen Präsidentschaftswahlen sind in drei Monaten fällig. Parlamentspräsident Alan Tadtajew sagte, dass der Termin für die kommenden Wahlen so bald wie möglich festgelegt wird. Bibilow behauptet, dass ihn „nichts daran hindert, für eine zweite Amtszeit zu kandidieren“.

Die Opposition sieht in Bibilows Handeln Anzeichen für einen Verstoß gegen die grundlegenden Normen der Verfassung, darunter die „Gewährleistung der Souveränität und territorialen Integrität“ Südossetiens. Das Dokument bezieht sich auf die Stationierung eines georgischen Polizeipostens in dem Dorf Znelisi.

Zuvor hatten die Abgeordneten erklärt, Bibilow habe Georgien im Jahr 2019 mehr als 200 Quadratkilometer südossetisches Territorium „geschenkt“. Die Oppositionellen widersprechen auch der Aussage Bibilows, dass die Dörfer Gujabar, Artseu, Orchosan (Gujabauri, Artsevi, Orchosani) gemäß einem Dekret von 1922 „auf georgischem Territorium enden könnten“.

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