Armenien und Europarat starten ein Projekt zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt

Armenien und Europarat starten ein Projekt zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt

Am 3. Juli starteten die armenische Regierung und der Europarat ein gemeinsames Programm zur Verhinderung und Bestrafung von häuslicher Gewalt im Land, berichtete news.am.

Das Programm konzentriert sich auf die Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten von Anwälten, Polizeibeamten und Sozialarbeitern im Bereich häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen. Die Projektpartner der armenischen Seite sind das Ministerium für Arbeit und Soziales, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport, das Justizministerium, das Amt des Menschenrechtsverteidigers, die Akademie der Justiz und die Polizei. Das Projekt wird im Rahmen des Aktionsplans des Europarates für Armenien im Zeitraum von 2019-2022 durchgeführt und von europäischen Geberländern (Deutschland, Irland, Liechtenstein und Norwegen) finanziert.

Der Aktionsplan des Europarates für Armenien (2019-2022) soll dem Land bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen als Mitgliedstaat des Europarates unterstützen die Gesetzgebung, Institutionen und Praxis in den Bereichen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Einklang mit den europäischen Standards zu bringen. Mit der Erreichung seiner Ziele trägt der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung im Land bei. Das Gesamtbudget für die Umsetzung des Aktionsplans beläuft sich auf 18,9 Mio. EUR.

Der stellvertretende armenische Minister für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport, Arevik Anapiosjan, lobte den Start des Projekts und äußerte die Hoffnung, dass Armenien in Kürze auch die Istanbuler Konvention gegen häusliche Gewalt ratifizieren werde. Die Istanbuler Konvention ist ein Dokument, das 2011 vom Europarat verabschiedet wurde. Sie ist ein neuer Meilensteinvertrag des Europarates, der den Weg für die Schaffung eines europaweiten Rechtsrahmens zum Schutz von Frauen vor allen Formen von Gewalt und zur Vorbeugung und strafrechtlichen Verfolgung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt eröffnet. Das Übereinkommen sieht auch einen spezifischen Überwachungsmechanismus („GREVIO“) vor, um die wirksame Umsetzung der Bestimmungen durch die Vertragsparteien sicherzustellen.

Das Problem der häuslichen Gewalt wurde von der armenischen Regierung bereits heftig angegangen. Das armenische Parlament hat im Jahr 2017 ein Gesetz über Gewalt in der Familie verabschiedet, das von der Europäischen Union als Bedingung für die Gewährung einer gewissen Budgethilfe verlangt wird. Das Gesetz definiert häusliche Gewalt als „physische, sexuelle, psychologische oder wirtschaftliche Gewalttat“ zwischen Familienmitgliedern, einschließlich Ehegatten in nicht eingetragenen Ehen. Es ist immer noch nicht klar, ob das Gesetz für Paare gilt, die nicht in eingetragenen oder nicht eingetragenen Ehen sind. Das Gesetz wurde ebenfalls überarbeitet und enthielt als Schlüsselprinzip die „Stärkung traditioneller Werte in der Familie“, ein heiß diskutiertes Prinzip, da es zur Stärkung überholter und problematischer Geschlechterrollen und Stereotypen in armenischen Familien beitragen könnte.

Neben dem Wortlaut und der Definition des Gesetzes über Gewalt in der Familie lag die Hauptkritik auf seiner Umsetzung, insbesondere darauf, wie die armenische Polizei auf Beschwerden über Gewalt reagierte und zugängliche, hochwertige Hilfeleistungen für Opfer erbrachte. Laut der armenischen Koalition zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, einem Bündnis von nichtstaatlichen Frauenrechtsorganisationen, wurden in Armenien zwischen 2010 und 2017 mindestens 50 Frauen aufgrund häuslicher Gewalt und verspätetem Eingreifen der armenischen Strafverfolgungsbehörden getötet. Das neue Projekt soll solche Lücken schließen.

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